Auswahl aus Spam-Test Nr. 7, 01.08.2003


Auswahl aus Spam-Test Nr. 7, 01.08.2003

Lässt sich bei der Durchführung von legalen Massensendungen Streit mit dem Provider umgehen?

Oft hört man die Frage: Wie kann man den Streit mit dem Provider bei der Durchführung von Massensendungen, z.B. an Kunden umgehen? Hier sind v.a. zwei Situationen von Interesse:
  1. Vollkommen legale Massensendung nach dem Opt-in Prinzip (an Hunderte oder Tausende von Abonnenten), die der Filterung von Massensendung und anderer Mittel zum Opfer fallen (insbesondere, wenn die Sendungen dem Provider nicht bekannt sind).
  2. Massensendungen nach dem Opt-out Prinzip, die man an Adressen schickt, die man auf Ausstellungen oder über Umfragen erhalten hat. Jede Sendung mit Nachrichten oder Reklame wird mit einer Möglichkeit zum Abbestellen verschickt.
Die Besonderheiten dieser Massensendungen kann man folgendermaßen charakterisieren:

  1. Relativ viele Adressen (5 000 - 10 000)
  2. Profil-Informationen
  3. Klare Abonnement-Abbestellung möglich
  4. Genaue Absender-Adresse

Man kann davon ausgehen, dass es unter den 10 000 Adressaten immer 5 bis 10 erzürnte Choleriker gibt, die sich beim Provider beschweren werden. Wie kann man als Absender dann den Streit mit dem Provider umgehen? Sollte man ihn vorwarnen, ihn gutmütig stimmen oder einfach Unkenntnis beteuern? Wir haben Nikolaj Fedotov gebeten, diese Fragen zu beantworten.

Wie kann man Streit mit dem Provider umgehen und sich vor den destruktiven Handlungen einiger Adressaten bei der Versendung von legalen Massensendungen nach vorangeschaltetem Abonnement (Opt-in Prinzip) schützen? In Einklang mit der etablierten Praxis gemäß Dokument RIPE-206 sollte das Abonnement auf eine Massensendung bestätigt und die Bestätigung aufbewahrt werden. Dies bedeutet, dass bei einem Abonnement-Angebot (über eine eMail oder ein Netz-Formular) zunächst eine Einwilligung verschickt wird, zu der ein künftiger Abonnent seine Einwilligung geben muss. Diese kann er wiederum über eine eMail oder Hinweis auf einen URL durch Anklicken eines Hyperlinks geben. Im Idealfall gibt es hier beide Möglichkeiten.
Zur Bestätigung verwendet der Adressat einen permanenten oder einmaligen Schlüssel (Parole), um zudem eine Fälschung der Bestätigung auszuschließen. Wünschenswert ist am Ende jeder Sendung ein Hinweis auf eine mögliche Abbestellung des Abonnements. Beim Abbestellen entfällt die Bestätigung, wobei manchmal der Schlüssel hierzu notwendig ist. Die meisten der erwähnten Programme für Massensendungen haben diese Möglichkeiten.
Solche Massensendungen mit Abonnement nach Bestätigung (Opt-in) gelten unter Providern nicht als schimpflich oder potenziell gefährlich. Sie sind legal und ethisch korrekt. Sie sollten dennoch Ihren Provider vorher über die Liste Ihrer Massensendungen auf Ihrem Server informieren. Dies für den Fall, wenn Beschwerden eintreffen. Einige Abonnenten können ja sogar vergessen, dass sie einem Abonnement zugestimmt haben. In anderen Fällen kann die eMail von Anti-Spam Programmen beim Anwender automatisch gefiltert werden, was zwangsläufig zu dessen Beschwerde führt. Auf die eine oder andere Art und Weise kommt es bei einer legalen größeren Massensendung immer zu Beschwerden. Ein vorgewarnter Provider wird solche falschen Beschwerden einfach ignorieren. Im Extremfall werden sie ihm einen Nachweis über die Einwilligung des Anwenders zum Abonnement geben müssen, die sie deshalb vorsichtshalber aufbewahren sollten.
Es gibt allerdings unterschiedliche Provider. Es gibt solche, die es übertreiben und Massensendungen, wie legal auch immer grundwegs ablehnen. Man kann mit solchen Providern natürlich streiten und nachweisen, dass sie im Unrecht sind. Man kann sogar vor Gericht gehen und ein Verfahren gewinnen. Einfacher ist jedoch, sich einen neuen Provider zu suchen.
Wichtig bei der Suche nach einer Lösung Ihrer Massensendungen ist es, die Position des Providers nicht mit der Position eines Mitarbeiters, mit dem sie im direkten Briefkontakt stehen, zu verwechseln. Wie die Praxis zeigt, können diese Positionen sich durchaus unterscheiden. Für den Provider, also den Geschäftsführer, sind sie ein Kunde, der zahlt und daher immer Recht hat. Für den Systemadministrator sind sie ein lästiger User, dem er gern die Leviten liest.
Das gleiche gilt für Massensendungen nach dem 'Opt-out' Prinzip, also ohne vorangegangene Bestätigung über die Einwilligung des Anwenders oder gar einer unklaren Einwilligung. Eine Massensendung nach dem Opt-out Prinzip kann ebenfalls ohne Hilfe professioneller Spammer legal durchgeführt werden. Damit solch eine Massensendung nicht als Spamming gilt, sollte man sich an folgende Regeln halten:

  • Man sollte den Brief mit einer persönlichen Anrede beginnen.
  • Man sollte eine Software mit einer Verteilerliste und keine spezielle Spamming-Software verwenden (letztere verwenden gefälschte Überschriften und andere Spamming-Tricks, die nichts Gutes erwarten lassen).
  • Man sollte sofort eine Stornierung des Abonnements nach Wunsch des Anwenders vornehmen.
  • Man sollte sich bei Erhalt einer Beschwerde entschuldigen und weitere Massensendungen stornieren.
Während man bei Massensendungen nach dem Opt-in Prinzip die Dienste praktisch aller Provider in Anspruch nehmen kann, sollte man für Massensendungen nach dem Opt-out Prinzip weniger radikale Provider wählen. Man sollte hier den Vertrag genau studieren und mit den zuständigen Angestellten sich absprechen.
So schließen einzelne Provider in ihren Verträgen eine Klausel (v.a. eine Klausel und keinen gesonderten Text) mit Hinweis auf die sogenannten 'Anwendungsbestimmungen im Netz - OFISP (Open Forum of Internet Service Providers)' ein. Diese beweist eigentlich nur, dass dieser Provider keinen Juristen beschäftigt. Streitigkeiten wird solch ein Provider nicht nach dem Gesetz, sondern nach subjektiven Auffassungen regeln.
Um keine unnötige Unzufriedenheit bei Ihrem Provider hervorzurufen sollte man alle möglichen Beschwerden seitens der Anwender versuchen zu minimieren. Nach dem Motto: keine Beschwerden - keine Probleme.
Die Empfänger beschweren sich in der Regel über solche Sendungen, die ihnen ihrer Meinung nach am meisten Unannehmlichkeiten verursachen. Hierzu gehören eingefügte voluminöse Dateien und eMails mit interessensfremdem Inhalt. Ein kurzer Brief mit Absenderadresse und persönlicher Anrede ruft bei einem gewöhnlichen Empfänger kaum eine Beschwerde hervor.
Man sollte sich der Beschwerden ernsthaft annehmen. Sie sollten hierfür eine eigene Adresse einrichten abuse@domain.ru. Auf jede direkte oder über den Provider erhaltene Beschwerde sollten Sie mit einer Kopie an den Provider antworten. Die Antwort sollte positiv sein: 'Adresse entfernt' oder 'Anwender informiert' oder 'Ihre Beschwerde wird in Kürze bearbeitet'. Man kann den Ärger des Providers verstehen, wenn eine Beschwerde über einen Client eingeht und es unmöglich ist, sich mit ihm operativ in Verbindung zu setzen.

Fragen der Anwender

Frage:
Ich habe folgendes Problem: Meine Adresse ist in die 'Von'-Zeile eines Spammer geraten. Das bedeutet, dass Spam von meinem Namen aus versendet wird (wobei ich natürlich die Rücksendungen erhalte). Wie soll ich mich in dieser Situation verhalten? PS. Würde gerne meine alte Adresse behalten.
Antwort:
Keine einfache Situation, doch wir empfehlen, sich mit dem Provider in Verbindung zu setzen, der Ihnen die Adresse zugeteilt hat. Versuchen Sie dem Support die Situation zu erklären, wobei Sie schnell handeln sollten, bevor der Provider Beschwerden über Sie von dritter Seite erhält. Schicken Sie ihm zusätzlich Kopien der Rückmeldungen. Es mag sein, dass die Experten des Providers die Quelle des Problems ausfindig machen können.

Frage: Kann Kaspersky® Anti-Spam den Spam, der Infos als Bild enthält herausfiltern?
Antwort: Ja kann er. Hierzu enthält das Programm die neuste Technologie eines Grafik-Analysers - GSG. Wie er funktioniert, wollen wir aus verständlichen Gründen nicht erklären.

31.10.2003